Kältemittel R404A 750g Füllmenge - mit Ventil 1/4" SAE Anschluss -

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Beschreibung

Kältemittel R404A Flasche 750g mit Ventil - 1/4" SAE - VERKAUF NUR MIT ZERTIFIKAT!

!! Wichtiger Hinweis zum Verkauf von Kältemittel !!Kein Versand ohne Vorlage eines Zertifikates!!


Der Versand von Kältemitteln erfolgt nur nach Vorlage der entsprechenden Zertifizierung.

- Unternehmerzertifikat-

Zertifikate/Sachkundebescheinigungen nach § 5 bzw. § 6 ChemKlimaschutzV

- Für den Wiederverkauf einen Gewerbenachweis und eine kurze Bestätigung, dass der Artikel weiterverkauft wird.




Produktbeschreibung:


Zum befüllen oder nachfüllen ihrer Klimaanlage (R404A)

1/4" SAE Einstechventil vormontiert


Hersteller: Artiko
- Füllmenge: 750g- Flasche ist gefüllt
- Flaschenanschluss 1/4" SAE
- Neuware


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Hinweis zum Kauf von Kältemitteln:

- Ein Versand von Kältemitteln erfolgt nur nach Vorlage eines Zertifikates.


- Das Zertifikat kann über "Verkäufer kontaktieren" einfach per Foto übermittelt werden.


- Sie werden bei uns als zertifizierter Kunde erfasst und es reicht ein kurzer Hinweis bei erneutem Kauf.


- Die Lieferzeit ist mit Absicht auf 3 Tage eingestellt. Sollte das Zertifikat innerhalb dieser Zeit nicht vorliegen, werden wir den Kauf stornieren.


Für Unternehmer gilt:

Nach Art. 11 der F-Gase-Verordnung dürfen fluorierte Treibhausgase nur an Unternehmen verkauft werden, die Inhaber eines Unternehmenszertifikats nach § 6 ChemKlimaschutzV sind, wenn sie diese zum Zwecke von Tätigkeiten nach Art. 10 der F-Gase-Verordnung erwerben möchten. Hierzu gehören u.a. die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie deren Dichtheitskontrollen und die Rückgewinnung.


Für Endverbraucher gilt:

Nach § 9 Abs. 2 ChemKlimaschutzV müssen Lieferanten fluorierter Treibhausgase prüfen (auch Online), ob ihre Käufer über entsprechende Zertifikate/Sachkundebescheinigungen nach § 5 bzw. § 6 ChemKlimaschutzV verfügen, wenn diese die fluorierten Treibhausgase für Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen verwenden (Tätigkeiten nach Artikel 11 Abs. 4 FGase-Verordnung).Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird.


Für Unternehmen zum Zweck des Weiterverkaufs gilt:

§ 11 Abs. 4 ChemKlimaschutzV: Zum Zweck der Ausführung der Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und für die eine Zertifizierung oder Bescheinigung nach Artikel 10 erforderlich ist, dürfen fluorierte Treibhausgase nur an und von Unternehmen verkauft und gekauft werden, die Inhaber der entsprechenden Zertifikate oder Bescheinigung nach Artikel 10 sind, oder an und von Unternehmen, die die Personen beschäftigen, die Inhaber eines Zertifikats oder einer Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 10 Absätze 2 und 5 sind. Dieser Absatz hindert Unternehmen ohne Zertifikat, die nicht die Tätigkeiten gemäß Satz 1 des vorliegenden Absatzes ausführen, nicht daran, fluorierte Treibhausgase zu sammeln, zu befördern oder zu liefern.